Allgemeiner Überblick zu Förderungsvoraussetzungen und Leistungen

Studienförderung

Promotionsförderung

Zielgruppe
besonders befähigte Studierende, deren Begabung und Persönlichkeit besondere Leistungen in Studium und Beruf erwarten lassen besonders befähigte Promovierende mit vielversprechendem Promotionsthema
Personenkreis: deutsche und EU-europäische Studierende sowie entsprechend § 8 BAföG  
Im Regelfall Zulassung zu Studium bzw. Promotion an staatlicher oder staatlich anerkannter Hochschule in Deutschland
Leistungen
monatlich
Grundstipendium:
- elternabhängig, angelehnt an BAföG -
bis zu
585 €
Promotionsstipendium:
- einkommensabhängig -
1050 €
Krankenversicherung:
bis zu
54 €
 
Pflegeversicherung:
10 €
 
Familienzuschlag:
155 €
Familienzuschlag:
155 €
Büchergeld:
80 €
Forschungskostenpauschale:
100 €
Kinderbetreuungskosten:
ab 113 €
Kinderbetreuungskosten:
155 bis 255 €
im Ausland: Auslandszuschläge sowie Zuschüsse zu Reisekosten und Studiengebühren
besondere Förderung des ersten Auslandsjahrs, ansonsten angelehnt an BAföG  
Laufzeit
entsprechend Förderungshöchstdauer laut BAföG zwei Jahre, Verlängerung möglich für zwei mal sechs Monate aus fachlichen Gründen, außerdem bis zu ein Jahr aufgrund Kinderbetreuung oder Behinderung
  Höchstförderungsdauer: vier Jahre
Stand: 09/2009

Einführung Richtlinien

Einführung in die "Zusätzlichen Nebenbestimmungen zur Förderung begabter Studentinnen und Studenten sowie begabter Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler" (Richtlinien)

Download [PDF - 12,7 kB]

Richtlinien

Zusätzliche Nebenbestimmungen des BMBF zur Förderung begabter Studentinnen und Studenten sowie begabter Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler
Fassung Juli 2009

Download [PDF - 57,4 kB]

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