Studienförderung |
Promotionsförderung |
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| Zielgruppe | |
| besonders befähigte Studierende, deren Begabung und Persönlichkeit besondere Leistungen in Studium und Beruf erwarten lassen | besonders befähigte Promovierende mit vielversprechendem Promotionsthema |
| Personenkreis: deutsche und EU-europäische Studierende sowie entsprechend § 8 BAföG | |
| Im Regelfall Zulassung zu Studium bzw. Promotion an staatlicher oder staatlich anerkannter Hochschule in Deutschland | |
| Leistungen | |
| monatlich | |
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Grundstipendium:
bis zu- elternabhängig, angelehnt an BAföG - 597 € |
Promotionsstipendium:
1050 €- einkommensabhängig - |
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Krankenversicherung:
bis zu62 € |
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Pflegeversicherung:
11 € |
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Familienzuschlag:
155 € |
Familienzuschlag:
155 € |
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Büchergeld:
150 € |
Forschungskostenpauschale:
100 € |
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Kinderbetreuungskosten:
ab 113 € |
Kinderbetreuungskosten:
155 bis 255 € |
| im Ausland: Auslandszuschläge sowie Zuschüsse zu Reisekosten und Studiengebühren | |
| besondere Förderung des ersten Auslandsjahrs, ansonsten angelehnt an BAföG | |
| Laufzeit | |
| entsprechend Förderungshöchstdauer laut BAföG | zwei Jahre, Verlängerung möglich für zwei mal sechs Monate aus fachlichen Gründen, außerdem bis zu ein Jahr aufgrund Kinderbetreuung oder Behinderung |
| Höchstförderungsdauer: vier Jahre | |
| Stand: 04/2011 | |
Einführung in die "Zusätzlichen Nebenbestimmungen zur Förderung begabter Studentinnen und Studenten sowie begabter Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler" (Richtlinien)
Download [PDF - 12,7 kB]
Zusätzliche Nebenbestimmungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur Förderung begabter Studentinnen und Studenten sowie begabter Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler
Fassung August 2011
Download [PDF - 157,1 kB]
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