Zielgruppe |
besonders befähigte Studierende, deren Begabung und Persönlichkeit besondere Leistungen in Studium und Beruf erwarten lassen | besonders befähigte Promovierende mit vielversprechendem Promotionsthema |
Personenkreis: deutsche und EU-europäische Studierende sowie entsprechend § 8 BAföG | |
Im Regelfall Zulassung zu Studium bzw. Promotion an staatlicher und staatlich anerkannter Hochschule in Deutschland |
Leistungen (ab dem Wintersemester 2022/23) |
monatlich |
Grundstipendium: - einkommens- und elternabhängig, angelehnt an BAföG - | bis zu 812 € | Promotionsstipendium: - einkommensabhängig - | 1.350 € |
Zusätzlich Krankenversicherung: | bis zu 94 € | Zusätzlich Krankenversicherung | bis zu 100 € |
Zusätzlich Pflegeversicherung: | 28 € | | |
| | Familienzuschlag: | 155 € |
Studienkostenpauschale: | 300 € | Forschungskostenpauschale: | 100 € |
Kinderbetreuungspauschale: | 160 € je Kind | Kinderbetreuungspauschale: | ab 155 € |
Im Ausland: Auslandszuschläge sowie Zuschüsse zu Reisekosten und Studiengebühren |
besondere Förderung des ersten Auslandsjahrs, ansonsten angelehnt an BAföG | |
Laufzeit |
entsprechend Förderungshöchstdauer laut BAföG | zwei Jahre, Verlängerung möglich für zwei mal sechs Monate aus fachlichen Gründen, außerdem bis zu ein Jahr aufgrund Kinderbetreuung oder Behinderung |
| Höchstförderungsdauer: vier Jahre |
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