Stipendium Plus
© Christian Lietzmann/CHL PhotoDesign. Quelle: sdw
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Quelle: sdw

Allgemeiner Überblick zu Förderungsvoraussetzungen und Leistungen

Studienförderung Promotionsförderung
Zielgruppe
besonders befähigte Studierende, deren Begabung und Persönlichkeit besondere Leistungen in Studium und Beruf erwarten lassen besonders befähigte Promovierende mit vielversprechendem Promotionsthema
Personenkreis: deutsche und EU-europäische Studierende sowie entsprechend § 8 BAföG  
Im Regelfall Zulassung zu Studium bzw. Promotion an staatlicher und staatlich anerkannter Hochschule in Deutschland
Leistungen (ab dem Wintersemester 2022/23)
monatlich
Grundstipendium:
- einkommens- und elternabhängig, angelehnt an BAföG -
bis zu
812 €
Promotionsstipendium:
- einkommensabhängig -
1.350 €
Zusätzlich
Krankenversicherung:

bis zu
94 €

 

Zusätzlich
Krankenversicherung

bis zu
100 €

Zusätzlich
Pflegeversicherung:


28 €

 

 
    Familienzuschlag: 155 €
Studienkostenpauschale: 300 € Forschungskostenpauschale: 100 €
Kinderbetreuungspauschale: 160 €
je Kind
Kinderbetreuungspauschale:

ab
155 €
 

Im Ausland: Auslandszuschläge sowie Zuschüsse zu Reisekosten und Studiengebühren
besondere Förderung des ersten Auslandsjahrs, ansonsten angelehnt an BAföG  
Laufzeit
entsprechend Förderungshöchstdauer laut BAföG zwei Jahre, Verlängerung möglich für zwei mal sechs Monate aus fachlichen Gründen, außerdem bis zu ein Jahr aufgrund Kinderbetreuung oder Behinderung
  Höchstförderungsdauer: vier Jahre
 
Avicenna Studienwerk
Cusanuswerk e.V.
Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk
Evangelisches Studienwerk e.V. Villigst
Friedrich-Ebert-Stiftung
Friedrich Naumann Stiftung für die Freiheit
Hans Böckler Stiftung
Hanns Seidel Stiftung
Heinrich Böll Stiftung
Rosa Luxemburg Stiftung
Stiftung der deutschen Wirtschaft
Studienstiftung des deutschen Volkes