Hoch motiviert, gesellschaftlich engagiert und leistungsstark: Die 13 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützten Begabtenförderungswerke vergeben Stipendien an junge Menschen, deren Begabung und Persönlichkeit besondere Leistungen an der Hochschule und im Beruf sowie die Übernahme von gesellschaftlicher Verantwortung erwarten lassen.
Formale Kriterien
Bewerben können sich deutsche und EU-europäische Studierende und Promovierende sowie Personen, die die Kriterien entsprechend § 8 BAföG erfüllen. Im Regelfall ist die Zulassung zum Studium oder der Promotion an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland notwendig. In Ausnahmefällen können auch Stipendiaten an ausländischen Hochschulen gefördert werden.
Bei Bewerbern um ein Promotionsstipendium müssen die vorliegenden Studien- und Prüfungsleistungen eine besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit erkennen lassen sowie das zur Promotion berechtigende Studium zügig durchgeführt sein. Voraussetzung ist zudem, dass das wissenschaftliche Vorhaben der Promotion einen bedeutsamen Beitrag zur Forschung erwarten lässt.
Auswahl
Alle Bewerberinnen und Bewerber durchlaufen ein Auswahlverfahren – dieses ist je nach formalen Voraussetzungen und nach Begabtenförderungswerk unterschiedlich. Studierende Bewerber werden in der Regel nach einer schriftlichen Bewerbung zu Auswahlgesprächen eingeladen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zu den Rahmenbedingungen der Förderung bieten die "Zusätzlichen Nebenbestimmungen zur Förderung begabter Studierender sowie begabter Nachwuchswissenschaftlerinnen und –wissenschaftler" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sowie die jeweilige Homepage der Begabtenförderungswerke.