Stipendium Plus
©Tina Merkau. Quelle: FNF

Was muss ich bei einer Bewerbung beachten?

Bewirb dich am besten so früh wie möglich. Denn je früher du dich bewirbst, desto länger können wir dich fördern. Wichtig ist auch, dass du dich umfassend informierst und deine Bewerbung gut vorbereitest sowie deine Bewerbungsunterlagen auf das Werk deiner Wahl ausrichtest. Dies ist es, das uns einen allerersten persönlichen Eindruck von dir vermittelt: Wer bist du? Hinter welchen Werten stehst du? Warum hast du dir das jeweilige Werk für eine Bewerbung ausgesucht?

Grundsätzlich bewirbst du dich mit einem Bewerbungsbogen, deinem Lebenslauf, Gutachten und Zeugnissen. Dennoch solltest du dich bei jedem Begabtenförderungswerk über Bewerbungsverfahren und Bewerbungsfristen genau informieren, da diese zu unterschiedlichen Zeitpunkten deine vollständigen Unterlagen vorliegen haben wollen.

Was ist der Unterschied zu anderen Stipendien?

StipendiumPlus ist Bestandteil einer pluralistischen Bildungs- und Wissenschaftsförderung. Als vom Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützte Begabtenförderungswerke spiegeln wir die Pluralität unserer Gesellschaft wider: es gibt religiös und politisch orientierte Begabtenförderungswerke, ein unternehmerisch- und ein gewerkschaftlich orientiertes Werk sowie ein weltanschaulich, konfessionell und politisch unabhängiges Werk.

Als Gemeinschaft verschiedener Begabtenförderungswerke teilen wir diese Leitvorstellungen: Individualität, demokratische Pluralität und sozialverantwortliches Handeln. Die Werke eint also ihre Verpflichtung gegenüber der Gesellschaft und der Förderung leistungsfähiger Verantwortungsträger/innen. Mit unserer jeweils spezifischen ideellen Förderung unterstützen wir Stipendiat/innen, Orientierungen zu finden und ihren gesellschaftlichen Gestaltungswillen zu stärken. Wir wollen dich ermutigen, dich für eine offene Gesellschaft qualifiziert zu engagieren.

Kann man sich bei mehreren Werken gleichzeitig bewerben?

Du bewirbst dich mit deinen Unterlagen bei einem Begabtenförderungswerk, das sich mit einer bestimmten konfessionellen, politischen oder wirtschaftlichen Orientierung identifiziert oder ‚neutral‘ ist. Überlege deswegen im Vorfeld, ob das Begabtenförderungswerk auch zu deinen Überzeugungen und Werteeinstellungen passt. Entscheidest du dich für zwei oder mehr Werke, dann mache diese Entscheidung in der Bewerbung transparent und erkläre sie.

Welche Richtlinien gibt es für die Begabtenförderungswerke?

Die Begabtenförderungswerke vergeben ihre Stipendien nach den vom Bundesministerium für Bildung und Forschung vorgegebenen „Zusätzlichen Nebenbestimmungen zur Förderung begabter Studierender sowie begabter Nachwuchswissenschaftlerinnen und – wissenschaftler“ (Richtlinien). Die Berechnung des Grundstipendiums für Studierende erfolgt in Anlehnung an das BAföG. Weiterführende Informationen hierzu findest du hier.

Wer vergibt die Stipendien?

Die Stipendien werden ausschließlich durch die Begabtenförderungswerke vergeben. Das Geld für die Stipendien erhalten die Werke vom Bundesministerium für Bildung und Forschung.

Was bedeutet ideelle Förderung?

Ideelle Förderung bedeutet, dass du Teil eines großen Netzwerkes wirst. Über Seminare, Workshops, Ferienakademien, Fachkollegs, Konferenzen, Publikationen oder eigenständige Projekte kannst du dich und deine Ideen aktiv einbringen. Gleichzeitig erwirbst du Wissen, das dir hilft, dein Engagement für die Gesellschaft nachhaltig auszubauen. Auch erhältst du Beratung und Unterstützung durch die Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen der Begabtenförderungswerke, durch die werkspezifischen Netzwerke von Stipendiat bzw. Stipendiatinnen, Vertrauensdozent und Vertrauensdozentinnen und Alumni-Vereinigungen. Dadurch kannst du über die Grenzen deines eigenen Fachstudiums oder deines Promotionsthema hinausblicken. Die Netzwerke helfen dir später auch bei deiner beruflichen Orientierung.

Wie hoch ist die finanzielle Förderung für ein Stipendium?

In der Grundförderung für Studierende können wir dich – angelehnt an das BAföG und abhängig vom deinem Einkommen und Vermögen sowie vom Einkommen deiner Eltern bzw. dem Einkommen deines Ehepartners – ab dem Wintersemester 2016/17 mit einem Grundstipendium von bis zu 735 Euro fördern. Daneben wird eine einkommensunabhängige Studienkostenpauschale in Höhe von 300 Euro monatlich gewährt. 

Als Stipendiat und Stipendiatin in der Promotionsförderung bekommst du ab dem 01.09.2016 ein elternunabhängiges monatliches Stipendium von 1.350 Euro im Monat zuzüglich einer Forschungskostenpauschale in Höhe von 100 Euro und ggf. Familien- und Kinderzuschlägen.

Aufenthalte im Ausland können zusätzlich gefördert werden (für Studierende durch Auslandszuschläge angelehnt an das BAföG, sowie ggf. durch Zuschüsse zu Studiengebühren, Reisekosten und Auslandskrankenversicherung und eine zeitlich begrenzte Auslandspauschale). Informiere dich im Vorfeld über die Möglichkeiten, die dir das Begabtenförderungswerk deiner Wahl bietet. Egal, wie viel Geld du von uns bekommst, es gilt immer: Das Stipendium muss nicht zurückgezahlt werden.

Was sind die Voraussetzungen für ein Stipendium?

Es gibt genau drei Voraussetzungen, die du mitbringen musst: Begabung, Engagement und Persönlichkeit. Begabung heißt, dass du an der Schule bzw. Hochschule überdurchschnittliche Leistungen erbringst bzw. hier dein Potential entfalten wirst. Engagement bedeutet, dass du dich aktiv sozial und/oder politisch in die Gesellschaft einbringst. Und last but not least verstehen wir unter Persönlichkeit, dass du verantwortungsbewusst, motiviert und zuverlässig bist sowie zu unseren jeweiligen Netzwerken beitragen kannst. Am Ende kommt es auf das Gesamtbild aus diesen drei Voraussetzungen an. Es gibt keinen/e Musterstipendiat/innen. Was zählt ist, wer du bist, was du machst und wie du dich einbringst.

Was fördern wir?

Wir als Begabtenförderungswerke von StipendiumPlus fördern Studierende in Vollzeitstudiengängen an einer staatlichen oder staatlich anerkannten deutschen Hochschule (in der Regel Universität oder Fachhochschule). Bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen können für das Studium förderliche Studien- bzw. Praktikumsaufenthalte im Ausland gefördert werden. Grundsätzlich förderungsfähig ist auch ein Studium an einer Hochschule in einem EU- Mitgliedsstaat oder in der Schweiz. Zu den Details informierst du dich am besten direkt auf den Webseiten des Werkes deiner Wahl.

Auch für die Unterstützung von Promotionen ist in der Regel eine Zulassung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten deutschen Hochschule erforderlich.

Wen fördern wir?

Wir fördern kluge Köpfe, die die Gesellschaft bewegen wollen. Konkret richten sich unsere Förderprogramme an deutsche und EU-europäische Studierende sowie an ausländische Studierende, die über eine dauerhafte Aufenthaltsperspektive im Sinne von § 8 BAföG verfügen, die an einer staatlichen oder staatlichen anerkannten Hochschule eingeschrieben sind. Nähere Informationen zu den Voraussetzungen des § 8 BAföG findest du hier.

In der Promotionsförderung fördern wir besonders befähigte Promovierende mit einem vielversprechenden Promotionsthema.

Informiere dich über Einzelheiten und gegebenenfalls bestehende Besonderheiten im Vorfeld direkt bei dem Begabtenförderungswerk, das dich am meisten anspricht.

Avicenna Studienwerk
Cusanuswerk e.V.
Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk
Evangelisches Studienwerk e.V. Villigst
Friedrich-Ebert-Stiftung
Friedrich Naumann Stiftung für die Freiheit
Hans Böckler Stiftung
Hanns Seidel Stiftung
Heinrich Böll Stiftung
Rosa Luxemburg Stiftung
Stiftung der deutschen Wirtschaft
Studienstiftung des deutschen Volkes